Erholungsbeihilfe: Ein Geschenk für unsere Mitarbeiter

Kleine Geschenke erfreuen die Mitarbeiter.

10. Juli 2025 1 Min. Lesezeit

Wie klingt dieser Satz für Sie? „Im Zusammenhang mit den Sommerferien möchte ich Ihnen, Ihrer Frau, Ihrer Tochter und Ihrem Sohn die Erholungsbeihilfe im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge auszahlen."

Als Arbeitgeber können Sie im Rahmen dieser Höchstbeträge folgende Beträge an Ihre Mitarbeiter auszahlen:

  • Arbeitnehmer 156 Euro
  • Ehegatte des Arbeitnehmers 104 Euro
  • Pro Kind des Arbeitnehmers 52 Euro

Bei einer 4-köpfigen Familie macht dies insgesamt 364 Euro netto. Umgerechnet entspricht dies einem Urlaubsgeld in Höhe von ca. 700 Euro Brutto-Arbeitslohn.

Das Beste: Diese Beträge sind für Ihren Mitarbeiter / Ihre Mitarbeiterin steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber hierauf die Pauschalversteuerung übernimmt.

Mit diesem Geschenk wünschen wir unseren Mitarbeitern „Schöne Ferien!"

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